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  1. Geltungsbereich

    Die Fa. USD4Solutions, im folgendem Auftragnehmer genannt, übernimmt nach Buchung Arbeiten im Sinne des Auftraggebers in einem der im Vertragsgegenstand genannten Aufgabenfeldern. Jeder einzelne Bereich unterliegt eigenen Umfangs- und Vergütungskriterien, die im folgenden unter Punkt 4. aufgeführt werden.

  2. Vertragsgegenstand

            Gegenstand des Vertrages ist die Beauftragung in den Aufgabenfeldern

    1. Eventmanagment

    2. Logistik

    3. gastronomische Dienstleistungen

            Die Ausgestaltung im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten des Auftragnehmers ergeben sich aus der Auswahl des             gewünschten Aufgabenfeldes.

  1. Zustandekommen des Vertrages

            Eine Anfrage zur Buchung kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Nach Sichtung und Prüfung der Verfügbarkeit erfolgt von Seiten             des Auftragnehmers eine Bestätigung, die keiner weiteren Bekundung des Auftraggebers bedarf. Das allgemeineWiderrufsrecht der             Vertragsparteien von 14Tagen nach Zusage bleibt hierbei unberührt.

            Der Auftraggeber bestätigt, umgehend nach Zusage Auftragsrelevante Informationen wie Tätigkeitsort und vorraussichtliche Dauer dem             Auftragnehmer mitzuteilen.

  1. Leistungsumfang und Vergütung

    Je nach Wahl des Aufgabenfeldes ergeben sich folgende Leistungs- und Vergütungsumfänge,

    1. Eventmanagment, Satz a´25€ pro angefangener Arbeitsstunde*

      Planung, Organisation der gewünschten Veranstaltungsart unter Vorbehalt der Vermittlung Dritter als Vertragspartner des Aufrtaggebers. Je nach Auftragsvolumen varieren die Kosten für die Bereitstellung zur Erfüllung des Auftrages, die dem Auftraggeber berechnet werden. Der Auftragnehmer übernimmt über den Zeitraum der Veranstaltung die Aufsicht und die Steuerung des ordnungsgemäßen Arbeitsprozessess im gastronomischem Sinne, ausschließlich beauftragter Dritter des Auftraggebers. Diese obliegt der Absprache im Einzelnen.

    2. Logistik, Satz a´20€ pro angefangener Arbeitsstunde*

      Durchführung von Transporten von Gütern unter Berücksichtigung der Führerscheinklasse C1E, Be-und Entladen, Auf-und Abbauten von Veranstaltungsmaterial.

    3. Gastronomische Dienstleistungen, Satz a´20€ pro angefangener Arbeitsstunde*

      Inbegriffen sind alle Servicetätigkeiten im gastronomischen Sinne wie Gästeservice, Barbetrieb, Spüler, Getränke sowie Auf-und Abbaulogistik von Veranstaltungen.

      • Alle Leistungsumfänge sind bei Erstbeauftragung vergünstigt. Die genannten Sätze werden bei einer Folgebuchung fällig. In Ausnahmefällen können die Sätze varieren, jedoch höchstens dreimal in Folge einer Folgebuchung. Diese Recht bleibt dem Auftragnehmer überlassen.

      • Sonstige Vergütung

        Folgende Vergütungen werden im Zuge einer Folgebuchung dem Auftraggeber berechnet

        • Anfahrtskosten ab 25Km des Geschäftssitzes in Höhe 0,40€ pro KM

        • Nachtzuschlag ab 22Uhr in Höhe von 10% pro angefangener Arbeitsstunde.

  1. Verschwiegenheitspflicht

    Der Aufrtagnehmer verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang des Auftrages gesammelten Information und Daten Stillschweigen zu bewahren und diese keinen Dritten weiterzugeben, sofern diese nicht unter Punkt 4. Klausel 1 vom Auftragnehmer vermittelt werden, um den Leistungsumfang zu erfüllen.

  2. Vertragsstrafe

    Im Falle eines Widerufes ausserhalb der vereinbarten Frist wird eine Vertagsstrafe in Höhe von 25% der des Auftrages entsprechenden Vergütungshöhe nach Angabe der Auftragsinformationen berechnet.

  3. Haftung

    Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig sind.

  4. Gerichtsstand

    Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird München vereinbart.

  5. Schlussvereinbarungen

    Änderungen dieses Vertrages oder seinen Bestandteilen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam. Es gilt für die Durchführung dieses Vertrages ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertages im Übrigen nicht berührt.

    Diese AGB treten bei Übermittlung aller Auftragsrelevanten Informationen in Kraft ohne das es einer schriftlichen Bestätigung bedarf.